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KFW-Zuschuss für den Einbruchschutz

KFW-Zuschuss für den Einbruchschutz

Für den Einbruchschutz einer Immobilie gewährt die KFW eine Förderung. Diese besteht aus einem Zuschuss von maximal 1.600 Euro (ohne Rückzahlungsverpflichtung) und einem zins­günstigen Kredit bis zu 50.000 Euro. Für die Bewilligung der Förderung müssen beim Einbruchschutz bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllt werden.

 

KFW-Förderung
KFW-Förderung

Anforderungen der KFW für die Förderung

Die KFW empfiehlt für den Einbruchschutz an erster Stelle mechanische Sicherungen. Diese sind allein deshalb sehr wirksam, weil Einbrecher in einem Drittel aller Fälle ihren Versuch schon aufgeben, wenn der mechanische Schutz zu groß ist, um ihn schnell überwinden zu können. Darüber hinaus empfiehlt die KFW auch Alarm­anlagen. Sie verweist für die Förderung auf die Widerstands­klassen, DIN-Normen und U-Werte, die der Einbruchschutz aufweisen bzw. einhalten sollte. Die DIN-Normen legen die einbruch­hemmenden Eigen­schaften von einzelnen Bau­teilen fest und liefern den Herstellern Anhaltspunkte für deren Prüfung und Zertifizierung. Widerstandsklassen definieren den Widerstand gegen einen Einbruchsversuch in einem bestimmten Grad, für den sich das internationale Kürzel RC (Resistance Class) eingebürgert hat. Die Widerstandsklassen reichen von RC 1 bis 6. Die KFW fordert für den Einbruchschutz mindestens die RC 2, damit die Förderung fließt. Der U-Wert (Wärmedurchgangs­koeffizient) ist eigentlich ein Wert für die Wärmedämmung. Die KFW fordert, dass er nicht zugunsten von Sicherheitsmaßnahmen vernachlässigt wird. Das wäre auch kontraproduktiv im Sinne der Sicherheit, denn gut wärmegedämmte Fenster (mit einem guten U-Wert) sind automatisch auch stabiler und damit sicherer. Im Übrigen empfiehlt die KfW, sich zu baulichen Sicherheitsmaßnahmen von der Polizei beraten zu lassen bzw. gleich das Vorhaben gemeinsam mit der Polizei zu planen.

 

KFW-Zuschuss
KFW-Zuschuss

Welche Förderung für den Einbruchschutz bietet die KFW?

Den Zuschuss für einbruchhemmende Baumaßnahmen von 1.600 Euro gewährt die KFW über ihr Programm 455-E. Gefördert werden unter anderem:

  • einbruchhemmende Türen und Nachrüstsysteme für Türen
  • einbruchhemmende Fenster und entsprechende Nachrüstsysteme
  • einbruchhemmende Garagentore
  • Gitter, Lichtschachtabdeckungen, Klapp- und Rollläden
  • Alarmanlagen
  • Einbruchschutz im Rahmen des Smart Homes

Auch der zinsbegünstigte KFW-Kredit 159, der eigentlich für die Förderung des altersgerechten Umbaus vorgesehen ist (50.000 Euro pro Wohneinheit), kann so verwendet werden, dass er gleichzeitig den Einbruchschutz fördert.

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