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KFW Förderung für Ladestationen

Mit dem KFW-Zuschuss von 900 € zur eigenen Ladestation

Ab dem 24. November 2020 startet der Bund das neue KFW-Förderprogramm (440) und beteiligt sich mit bis zu 900 € an einer Ladestation für Elektrofahrzeuge an privat genutzten Parkplätzen von Wohngebäuden. Wir von Grempel-Elektrotechnik haben für Sie alle wichtigen Informationen zu diesem Thema zusammengestellt, damit die KFW-Förderung Ihrer nächsten Ladestation unbedingt gelingt.

Was wird gefördert?

Der Bund schafft mit dem neuen Förderprogramm „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“ Anreize für den Umstieg auf eine ökologisch-saubere Elektromobilität bei privaten Autobesitzern und fördert Ladestationen für Elektrofahrzeuge, auch bekannt als Wallboxen. Als Voraussetzung muss die Wallbox neu sein und an einem nicht öffentlich zugänglichen Parkplatz installiert werden. Förderfähig ist eine Wallbox mit einer maximalen Ladeleistung von 11 kW. Ladepunkte mit einer höheren Ladeleistung müssen sich mittels eines intelligenten Lastmanagementsystems durch Energieversorger auf maximal 11 kW drosseln lassen.

 

Ladesäule

 

Wer kann Anträge stellen?

Anträge auf die KFW-Förderung können ausschließlich von folgenden Parteien oder Personen in Anspruch genommen werden:

– Private Wohnungs- und Hausbesitzer

– Mieter dürfen nach Genehmigung durch den Eigentümer auf eigene Kosten die Ladesäule installieren

– Eigentümergemeinschaften, Unternehmen und Genossenschaften im Wohnungsbereich

Kommunale Träger oder rechtlich unselbständige Eigenbetriebe, Zweckverbände und Kirchen sind nicht antragsberechtigt.

Wie wird gefördert?

Der Zuschuss beträgt pauschal maximal 900 € pro Ladepunkt. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass die Investitionskosten (Kosten für Beschaffung, Installation und Netzanschluss) 900 € nicht unterschreiten. Andernfalls wird der Förderantrag abgelehnt.

Beantragung des Zuschusses

Der Antrag muss über das KFW-Zuschussportal eingereicht werden. Nach dem Erhalt der Antragsbestätigung, muss der Antragsteller seine Identität per Schufa-Identitäts-Check, Video-Identifizierung oder Postident-Verfahren nachweisen.

Die KFW-Bank räumt für die Durchführung des Vorhabens maximal 9 Monate ab Antragsbestätigung ein. Innerhalb dieser Zeit müssen aller Rechnungen, die die Installation einer Ladestation nachweisen im Zuschussportal eingereicht werden. Nach erfolgreicher Prüfung durch KFW wird der Zuschuss auf das hinterlegte Bankkonto überwiesen.

 

Anforderung an das Wohngebäude und die Ladestation

Um den Zuschuss zu erhalten, muss das Wohngebäude ausschließlich dem privaten und wohnlichen Zweck dienen. Die Ladestation hat dabei folgende Anforderungen zu erfüllen:

– sie muss neu sein und innerhalb einer privat genutzten Immobilie aufgebaut sein

– die Ladestation muss ihren Strom aus 100 % ökologischer Quelle (Ökostromvertrag) beziehen

– nur die unter dem Link www.kfw.de/440-ladestation freigegeben Wallboxen sind zulässig

– die geförderte Ladestation muss sich mindesten ein Jahr in Betrieb befinden und nur dem Zweck der Elektromobilität dienen, andernfalls behält sich KFW vor den Zuschuss zurückzufordern.

Antragsstellung

Der Antrag muss vor dem Kauf über das KFW-Zuschussportal unter www.kfw.de/440-zuschussportal gestellt werden.

 

Unsere Leistungen zum Thema Ladestation finden Sie hier: Serviceleistungen

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